Neues Barrierefreiheitsgesetz für Webseiten: Jetzt rechtskonform handeln!

EU-Richtlinie seit Juni 2025 verpflichtend – Ist Ihre Website bereit?
Seit dem 28. Juni 2025 ist das neue Barrierefreiheitsgesetz (EU Accessibility Act) in Kraft – und mit ihm klare Vorschriften für digitale Barrierefreiheit.
Betroffen sind insbesondere gewerbliche Webseiten, Online-Shops, Dienstleistungsplattformen und Apps in der gesamten EU.
Was bedeutet das konkret?
Ihre Website muss nun:
für alle Nutzer zugänglich sein – auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder kognitiven Einschränkungen
bestimmte technische und gestalterische Standards erfüllen, z. B.:
Barrierefreier Code (z. B. semantisches HTML, ARIA-Labels)
Ausreichende Farbkontraste & Schriftgrößen
Bedienbarkeit per Tastatur & Screenreader
Alternativtexte für Bilder
Verständliche Navigation & Formulare
Wer ist betroffen?
Unternehmen, Banken, Versicherungen, Telekommunikationsanbieter
Anbieter digitaler Dienstleistungen
Behörden & öffentliche Einrichtungen (bereits seit 2019 verpflichtet)
Was droht bei Nichteinhaltung?
Abmahnungen und Bußgelder
Imageschaden & rechtliche Unsicherheit
Verlust potenzieller Kunden mit Einschränkungen
Wir machen Ihre Website barrierefrei – professionell & rechtskonform
Als spezialisierter IT-Dienstleister für moderne Webseiten sorgen wir dafür, dass Ihr Internetauftritt nicht nur technisch überzeugt, sondern gesetzeskonform ist. Unsere Leistungen:
- Analyse & Prüfung Ihrer bestehenden Website
- Umbau oder Relaunch nach geltenden WCAG-Standards
- Accessibility-Checkliste & rechtskonforme Dokumentation
- Laufende Betreuung, Wartung & SEO-Optimierung
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Pflichterfüllung – sie steht für Inklusion, bessere Nutzererfahrung und mehr Reichweite.
Jetzt handeln und Strafen vermeiden!
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